Immer mehr Deutsche, aber auch Österreicher und Schweizer entscheiden sich dafür, ihre Hochzeit im Ausland zu feiern. In Thailand sind Ko Samui, Ko Pha-ngan, Ko Tao und Chiang Mai die Orte, in denen sich Menschen aus Frankfurt, Hamburg oder Stuttgart das Ja-Wort geben.

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Eheschließung in Thailand

Die Ehe kann wie in Deutschland bei einem Standesamt (Meldeamt), aber auch in Ihrem Hotel, Resort oder direkt am Strand geschlossen werden. Hierfür bitten Sie einfach Ihr Hotel darum, ein Arrangement mit dem nächstgelegenen und zuständigen Bezirksamt zu vereinbaren.

Was für Unterlagen werden aus Deutschland benötigt? Sind Übersetzungen erforderlich?

Der erste Weg führt zum Standesamt Ihres Wohnortes. Dort lassen Sie und Ihr/e Partner/in sich Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen. Gegen Vorlage dieser und Ihrer Reisepässe erhalten Sie bei der Deutschen Botschaft Bangkok sog. Konsularbescheinigungen, welche in thailändischer Sprache ausgestellt werden. Diese Konsularbescheinigungen müssen anschließend beim Thailändischen Außenministerium überbeglaubigt werden. Bei der Eheschließung legen Sie dann lediglich Ihre Reisepässe und die überbeglaubigten Konsularbescheinigungen vor.

Wir möchten uns nicht so lange in Bangkok aufhalten. Können Sie uns die Behördengänge abnehmen?

Gern reichen Mitarbeiter unserer Niederlassung in Bangkok die Unterlagen für Sie bei der Deutschen Botschaft Bangkok ein, nehmen die Konsularbescheinigungen in Empfang, erledigen die Überbeglaubigung beim Außenministerium und versenden die fertigen Dokumente wahlweise zu Ihnen nach Deutschland oder direkt an Ihr Hotel in Thailand.

Bekommt man in Thailand wie in Deutschland eine Heiratsurkunde? Muss diese beglaubigt oder übersetzt werden?

Im Zuge der Eheschließung werden in Thailand Heiratsurkunde (KhorRor.3) in zweifacher und Heiratseintrag (KhorRor.2) in mehrfacher Ausführung erteilt. Jeweils ein Exemplar muss sowohl beglaubigt ins Deutsche übersetzt, als auch von der Deutschen Botschaft in Bangkok legalisiert werden.

Kann das auch Ihr Büro in Bangkok erledigen?

Selbstverständlich fertigen wir Ihnen gern die für die Registrierung der Ehe in Deutschland erforderlichen beglaubigten Übersetzungen und reichen die Originaldokumente zur Legalisation bei der Botschaft in Bangkok ein.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Erik Schottstädt, Sebastian Kiesow & Prarop Phayaksri

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